Das Wichtigste in Kürze
Die Nahtlosigkeitsregelung verhilft Menschen zu einem Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG), die sonst keinen Anspruch darauf hätten, weil sie nicht für mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten können. Die Nahtlosigkeitsregelung benötigen z.B. Menschen, deren Krankengeld schon ausgelaufen ist. Voraussetzung für einen Anspruch ist meist, dass die Rentenversicherung noch keine volle Erwerbsminderung festgestellt hat.
Wann greift die Nahtlosigkeitsregelung?
Die Nahtlosigkeitsregelung hilft hauptsächlich Menschen, die immer noch krankgeschrieben sind, wenn ihr Krankengeld bereits ausgelaufen ist: Sie haben darüber ggf. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, solange noch nicht klar ist, ob sie nur für ihre bisherige Arbeit arbeitsunfähig sind, oder ob sie gar nicht mehr mind. 15 Wochenstunden arbeiten können, egal in welchem Beruf und an welchem Arbeitsplatz (= volle Erwerbsminderung). Die Rentenversicherung hat die Aufgabe das zu prüfen, aber es dauert oft sehr lange und teils kommt es zu Streit darüber. Normalerweise zahlt die Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld nur an Erwerbsfähige, also an Menschen, die noch mind. 15 Wochenstunden arbeiten können. Die Nahtlosigkeitsregelung ist eine Ausnahme davon, damit die Versicherten nahtlos abgesichert sind. Sie würden sonst ohne Geld dastehen, so lange ungeklärt ist, ob sie nun erwerbsfähig sind oder nicht.
Wartezeit auf die Entscheidung der Rentenversicherung
Wegen der Nahtlosigkeitsregelung können ausnahmsweise auch Versicherte Arbeitslosengeld bekommen, die nicht über 15 Stunden in der Woche erwerbsfähig sind. Erwerbsfähig ist auch, wer zwar für die bisherige Tätigkeit krankgeschrieben ist, aber eine andere Arbeit noch machen kann. Näheres unter Erwerbsminderung. Normalerweise ist es zwingende Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, also erwerbsfähig zu sein.
Die Nahtlosigkeitsregelung soll Versicherte absichern, während der Rentenversicherungsträger die Erwerbsfähigkeit prüft und gegebenenfalls bis zur Entscheidung über ein Widerspruchsverfahren oder ein Gerichtsverfahren gegen die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers. Die Prüfung dauert meist mehrere Monate, ein Rechtsstreit sogar Jahre, bevor der Rentenversicherungsträger oder das Gericht medizinische Reha, berufliche Reha oder eine Erwerbsminderungsrente bewilligt oder ablehnt.
Rentenversicherung versus Bundesagentur für Arbeit
Die Nahtlosigkeitsregelung soll nicht nur die Wartezeit überbrücken. Sie soll auch vermeiden, dass Menschen keine Leistung der Sozialversicherung bekommen, weil der Rentenversicherungsträger und die Agentur für Arbeit unterschiedliche Ansichten über die Erwerbsfähigkeit haben. Die Agentur für Arbeit darf das Arbeitslosengeld nicht ablehnen, weil sie meint, die Person könne nicht über 3 Stunden täglich erwerbstätig sein, wenn die Rentenversicherung festgestellt hat, dass keine Erwerbsminderung oder nur eine teilweise Erwerbsminderung besteht.
Ende des Krankengelds
Die Nahtlosigkeitsregelung sichert Menschen nach der sog. Aussteuerung ab, also wenn das Krankengeld nach der 78. Woche einer Arbeitsunfähigkeit ausgelaufen ist, aber sie immer noch krankgeschrieben sind. Näheres zur Aussteuerung unter Krankengeld > Keine Zahlung. Sie können auch dann Arbeitslosengeld bekommen, wenn ihr Arbeitsverhältnis noch weiterbesteht.
Über die Nahtlosigkeitsregelung können zwar auch Menschen Arbeitslosengeld bekommen, die noch Anspruch auf Krankengeld haben, aber diese sollten besser so lange es geht Krankengeld beziehen, auch wenn die Krankenkasse einen Antrag auf Arbeitslosengeld anregt. Das Krankengeld ist nämlich höher als das Arbeitslosengeld. Die Krankenkasse muss das Krankengeld auch nach einer Kündigung und nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses bis zur Aussteuerung weiterzahlen.
Arbeitslosengeld ohne Nahtlosigkeitsregelung
Wer zwar krank ist, aber auch aus Sicht der Agentur für Arbeit noch über 3 Stunden irgendeiner Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen kann, bekommt normales Arbeitslosengeld ohne die Nahtlosigkeitsregelung. Das gilt auch für Menschen, die für ihre bisherige Arbeit krankgeschrieben sind.
Wer erst während des Bezugs von Arbeitslosengeld krankgeschrieben wird, bekommt dieses 6 Wochen lang normal weitergezahlt. Näheres unter Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit.
Voraussetzungen für Nahtlosigkeits-ALG
- Alle Voraussetzungen für den Bezug von ALG (Näheres unter Arbeitslosengeld), außer der sog. objektiven Verfügbarkeit (= Arbeitsfähigkeit für mindestens 15 Wochenstunden)
- Keine von der Rentenversicherung festgestellte Erwerbsminderung aber laufender oder abgeschlossener Antrag auf
- Erwerbsminderungsrente (EM-Rente)
- Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung (Berufliche Reha > Leistungen) bzw. medizinischen Rehabilitation
- Verminderte Leistungsfähigkeit für voraussichtlich noch mehr als 6 Monate:
Keine Beschäftigung ab 15 Stunden pro Woche auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt möglich
Achtung: Zu den normalen Voraussetzungen für ALG, die auch bei der Nahtlosigkeitsregelung vorliegen müssen gehört auch die sog. Subjektive Verfügbarkeit:
- Bereitschaft, sich in eine "leidensgerechte Tätigkeit" oder "Tätigkeit im Rahmen der Möglichkeiten" von der Agentur für Arbeit vermitteln zu lassen, auch wenn es eine solche vielleicht nicht gibt.
- Bereitschaft, an der Vermittlung in eine trotz Krankheit noch mögliche Arbeit mitzuwirken, z.B. durch Bewerbungen.
Dauer des Nahtlosigkeits-ALG
Das Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung wird gezahlt, bis eine Erwerbsminderung von der Rentenversicherung festgestellt wurde, längstens bis der Arbeitslosengeldanspruch endet. Arbeitslosengeld wird höchstens 2 Jahre lang gezahlt, Näheres unter Arbeitslosengeld.
Das Arbeitslosengeld endet auch dann, wenn die Rentenversicherung zwar rechtskräftig eine volle Erwerbsminderung festgestellt hat, aber keine Rente bewilligt hat, z.B. weil die Vorversicherungszeit dafür zu kurz ist. Das gilt auch, wenn diese Ablehnung noch nicht rechtskräftig ist, wenn also dagegen noch ein Widerspruch oder eine Klage läuft oder möglich ist. Näheres unter Erwerbsminderungsrente.
Anders ist es, wenn die Rente abgelehnt wird, weil die Rentenversicherung keine volle Erwerbsminderung anerkennt (auch während ein Widerspruch oder eine Klage gegen die Ablehnung läuft): Nimmt die Agentur für Arbeit dann trotzdem weiter Arbeitsfähigkeit unter 15 Wochenstunden an, kann weiterhin ALG nach der Nahtlosigkeitsregelung bezogen werden.
Wer hilft weiter?
Die örtliche Agentur für Arbeit
Verwandte Links
Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit
Fallbeispiel: Krankengeld und Arbeitslosengeld Erkrankung vor Beginn der Altersrente
Rechtsgrundlagen: § 145 SGB III