Das Wichtigste in Kürze
Das Jobcenter oder Sozialamt kann Mietschulden begleichen oder ein Darlehen dafür geben, damit eine Wohnung nicht verloren geht. Bei einer Räumungsklage sind noch 2 Monate Zeit, um die Räumung zu verhindern. Das Gericht muss das Amt informieren.
Wann übernehmen Jobcenter oder Sozialamt Mietschulden?
Unabhängig davon, ob es um ein Darlehen oder einen Zuschuss geht: Das Jobcenter oder Sozialamt kann Mietschulden nur übernehmen, wenn sonst die Wohnung verloren gehen könnte. Einen Antrag können nicht nur Menschen stellen, die bereits Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt erhalten, sondern auch Menschen, die ansonsten ihren Lebensunterhalt selbst decken können, nur die Mietschulden nicht begleichen können.
Ob das Amt den Antrag bewilligt ist eine Einzelfallabwägung. Wenn Wohnsitzlosigkeit droht, weil wahrscheinlich auch keine neue Wohnung gefunden werden kann, soll es den Antrag bewilligen. Das bedeutet, es darf ihn dann nur in untypischen Fällen ablehnen.
Näheres unter Schulden.
Mitteilung des Gerichts bei einer Räumungsklage
Mietschuldenübernahme ist auch möglich, wenn bei Gericht bereits eine Räumungsklage eingereicht wurde. Die Mietschulden müssen dann innerhalb von 2 Monaten nach Zustellung der Räumungsklage ausgeglichen werden (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB). So lässt sich eine Räumung verhindern. Das Gericht ist verpflichtet, das Sozialamt bzw. das Jobcenter über den drohenden Wohnungsverlust zu informieren.
Praxistipps
- Bei Miet-Zahlungsproblemen können Sie beim Jobcenter oder Sozialamt beantragen, dass es die Miete direkt an den Vermieter überweist, dann kann das Geld z.B. nicht mit einem Dispositionskredit auf Ihrem Konto verrechnet werden. Die Jobcenter oder Sozialämter tun das auch von sich aus, wenn sie befürchten, dass sonst das Geld nicht für die Miete verwendet würde.
- Es können nicht nur Mietschulden übernommen werden, sondern auch Stromschulden und Schulden bei Energieversorgungsunternehmen.
- Es können auch Schulden übernommen werden, wenn Sie nicht zur Miete, sondern in einer Eigentumswohnung oder in einem eigenen Haus wohnen, z.B. in Form von Darlehen zur Tilgung der letzten Raten für ihren Wohnungskredit oder Hauskredit.
Wer hilft weiter?
Nähere Auskünfte hierzu und zur angemessenen Höhe der Miete erteilen das zuständige Sozialamt oder Jobcenter.
Verwandte Links
Kosten der Unterkunft > Angemessenheit
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Basiskonto Pfändungsschutzkonto
Rechtsgrundlagen: § 36 SGB XII - § 22 Abs. 8 SGB II