Das Wichtigste in Kürze
Pflegegeld bekommen Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Es muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Der Betrag kann frei genutzt werden, um die Pflege zu Hause zu sichern. Meist pflegen Angehörige, Freunde oder Nachbarn. Pflegebedürftige können das Geld als Anerkennung für Pflege und Unterstützung im Haushalt an die Pflegeperson weitergeben. Pflegegeld ist steuerfrei.
Wer bekommt Pflegegeld?
Bevor sich Versicherte für häusliche Pflege und Bezug von Pflegegeld entscheiden, sollten sie folgende Fragestellungen klären:
- Kann eine Pflegeperson (Angehörige, Freunde oder Nachbarn) die Pflege zu Hause sicherstellen?
- Kann die Pflegeperson alle anfallenden Pflegetätigkeiten übernehmen?
- Ist die Pflege zu Hause aufgrund des Gesundheitszustandes überhaupt möglich?
Anspruchsberechtigt ist die pflegebedürftige Person. Sie bekommt Pflegegeld anstelle der Pflegesachleistung oder als Teil der Kombinationsleistung für die Pflege durch eine selbst beschaffte Pflegeperson (z.B. Angehörige, Nachbarn, ehrenamtliche Pflegepersonen, erwerbsmäßige Pflegekräfte oder eine von der pflegebedürftigen Person angestellte Pflegekraft).
Pflegegeld zählt nicht als Einkommen der pflegebedürftigen Person. Gibt sie das Pflegegeld an die Pflegeperson weiter, gilt dies ebenfalls nicht als Einkommen, außer die Pflegeperson arbeitet im Rahmen eines Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses für die pflegebedürftige Person.
Voraussetzungen für den Anspruch auf Pflegegeld
Um Anspruch auf Pflegegeld zu haben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die pflegebedürftige Person erhält keine Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (Pflegegeld Unfallversicherung).
- Pflege im häuslichen Bereich, d.h. im eigenen Haushalt, in einem anderen Haushalt, in welchem die pflegebedürftige Person aufgenommen wurde, oder in einer anderen ambulanten Wohnform. Ein Pflegeheim ist ausgeschlossen.
- Prinzipiell müssen die Vorversicherungszeit erfüllt, die Pflegebedürftigkeit festgestellt und die Pflegeleistung bei der Pflegekasse beantragt werden.
Verhältnis zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung
- Pflegegeld und Pflegesachleistung schließen sich in der Regel aus. Eine Kombinationsleistung ist jedoch möglich.
- Neben dem Pflegegeld können Pflegebedürftige zudem Pflegehilfsmittel und den Entlastungsbetrag nutzen.
- Bei Bezug von Pflegegeld ist die Betreuung auch in einer Einrichtung der Tages- und Nachtpflege möglich.
- Bei Kurzzeitpflege und bei Ersatzpflege wird die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegelds bis zu 8 Wochen weitergezahlt.
Höhe
Die Pflegekasse bezahlt für eine selbst beschaffte Pflegeperson monatliches Pflegegeld in folgender Höhe:
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Pflegegrad |
Pflegegeld 2026 |
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1 |
0 € |
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2 |
347 € |
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3 |
599 € |
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4 |
800 € |
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5 |
990 € |
Pflegegeld wird immer im Voraus am 1. eines Monats für diesen Monat geleistet.
Regelungen bei Krankenhausaufenthalt, Heimunterbringung und Todesfall
- Tritt die Pflegebedürftigkeit erst im Laufe eines Monats ein, wird das Pflegegeld anteilig nach Tagen gezahlt.
- Bei vollstationärer Krankenhausbehandlung, einer stationären medizinischen Reha-Maßnahme oder häuslicher Krankenpflege von der Krankenkasse wird das Pflegegeld bis zu 4 Wochen weiterbezahlt
(§ 34 Abs. 2 SGB XI). - Wird die pflegebedürftige Person dauerhaft in einem Pflegeheim untergebracht (§ 71 Abs. 2 SGB XI), erhält sie kein Pflegegeld.
- Verstirbt die pflegebedürftige Person, fordert die Pflegekasse das Pflegegeld für den Restmonat nicht zurück.
Auslandsaufenthalt
Pflegegeld wird auch bei Wohnsitz oder längerem Aufenthalt in Ländern der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bezahlt.
Bei Aufenthalten oder Wohnsitz in Nicht- EU/EWR-Staaten zahlt die Pflegekasse Pflegegeld nur bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu 6 Wochen.
Voraussetzung in beiden Fällen ist, dass die pflegebedürftige Person trotz des Auslandsaufenthalts bzw. -wohnsitzes weiterhin in Deutschland pflegeversichert ist.
Verpflichtender Beratungseinsatz
Bei Bezug von Pflegegeld ist ab Pflegegrad 2 eine regelmäßige Pflegeberatung im häuslichen Umfeld (sog. Beratungseinsatz) Pflicht. Seit 1.1.2026 ist der Beratungseinsatz für alle Pflegegrade 2 bis 5 nur noch halbjährlich verpflichtend. Jedoch können Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 und 5 weiterhin freiwillig vierteljährliche Besuche in Anspruch nehmen. Bei Pflegegrad 1 und bei Bezug von Pflegesachleistungen kann ein Beratungseinsatz vereinbart werden, ist aber nicht verpflichtend.
Die Beratung soll Pflegepersonen in der praktischen Pflege unterstützen. Dies können Tipps zu Pflegehilfsmitteln, Wohnumfeldverbesserung oder Entlastungsangebote für Pflegepersonen sein.
Termine für diese sog. Beratungseinsätze muss die pflegebedürftige oder angehörige Person eigenständig vereinbaren. Bei Versäumnis oder Verweigerung der Beratung drohen Kürzungen oder Streichungen des Pflegegelds.
Auf Wunsch der pflegebedürftigen Person kann seit 1.7.2022 bis zum 31.3.2027 jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen. Die erste Beratung muss im häuslichen Umfeld stattfinden.
Pflegegeld beantragen
Um Pflegegeld zu erhalten, reicht ein formloser Antrag bei der Pflegekasse. Der Antrag kann von der pflegebedürftigen Person selbst oder einer angehörigen Person gestellt werden.
Wird Pflegegeld auf andere Sozialleistungen angerechnet?
Das Pflegegeld wird nicht auf Sozialleistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder BAföG angerechnet. Dies gilt sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für Angehörige und Personen, die aus einer sittlichen Verpflichtung heraus pflegen. Sittliche Verpflichtung bedeutet, dass eine Person gepflegt wird, weil eine enge Beziehung besteht und es als moralische Pflicht angesehen wird, zu helfen. Auch weitergegebenes Pflegegeld gilt nicht als Einkommen, solange kein Arbeitsverhältnis besteht.
Welche Leistungen kürzen das Pflegegeld?
Das Pflegegeld kann anteilig gekürzt werden durch:
- Blindengeld oder ähnliche Leistungen: z.B. Landesblindengeld, bis zu 50 % (Blindenhilfe)
- Landespflegegeld (ausgenommen das Landespflegegeld in Bayern)
Muss Pflegegeld versteuert werden?
Die steuerliche Behandlung des Pflegegelds hängt davon ab, ob die Person selbst pflegebedürftig ist oder als Pflegeperson tätig ist:
- Für pflegebedürftige Personen: Das Pflegegeld ist steuerfrei und dient zur Sicherung der häuslichen Pflege. Es wird in der Regel an die pflegende Person weitergegeben.
- Für Pflegepersonen: Das Pflegegeld ist steuerfrei, wenn die Pflege durch Angehörige oder aufgrund einer sog. sittlichen Verpflichtung erfolgt. Eine sittliche Verpflichtung bedeutet, dass die Pflege aufgrund einer engen Beziehung und moralischen Pflicht erbracht wird, nicht um Geld zu verdienen. Kann die Pflegeperson keine sittliche Verpflichtung nachweisen und ist nicht verwandt, muss das Pflegegeld versteuert werden. Das Finanzamt erkennt eine sittliche Verpflichtung an, wenn eine enge Beziehung zur pflegebedürftigen Person besteht, wie etwa bei einem eheähnlichen Partner, Stiefkind oder Stiefelternteil. Bei Freundschaften ist es schwieriger, eine sittliche Verpflichtung nachzuweisen.
Pflegegeld ohne Angabe von Pflegepersonen
Wenn Pflegebedürftige keine Pflegeperson angeben, stellt die Pflegekasse oft auf Pflegesachleistungen um, also auf Leistungen von ambulanten Pflegediensten, und streicht das Pflegegeld. Aber auch ohne Angabe einer Pflegeperson, darf die Pflegekasse das Pflegegeld nicht streichen, solange durch die regelmäßigen Pflichtberatungseinsätze nachgewiesen wird, dass die Pflege gesichert ist.
Die Pflege kann z.B. durch wechselnde Privatpersonen (z.B. Freunde oder Nachbarn) sichergestellt werden, die nicht wollen, dass die pflegebedürftige Person ihre Daten bei der Pflegeversicherung angibt.
Nach der Definition der Pflegekassen sind Pflegepersonen nur „nicht erwerbsmäßig Pflegende”. Pflegebedürftige können Pflegegeld aber auch erhalten, wenn sie teilweise oder ausschließlich von erwerbsmäßig tätigen Personen gepflegt werden, das heißt von Menschen, die beruflich pflegen. Dabei ist egal, ob diese passend ausgebildet oder ungelernt sind, solange die Pflege sichergestellt ist. Das Pflegegeld ist dann allerdings nur ein kleiner Zuschuss zu den sehr viel höheren tatsächlichen Pflegekosten. Assistenzleistungen der ambulanten Eingliederungshilfe können einen weiteren Teil der Kosten für die Unterstützung durch professionelle Kräfte decken.
Wenn Pflegebedürftige keine Pflegeperson bei der Pflegekasse angeben, sollten sie erklären, wie sie die Pflege ohne Pflegeperson sicherstellen. Sie sollten sich nicht dazu drängen lassen, Pflegesachleistungen zu akzeptieren oder eine Pflegeperson (auch nicht „pro forma”) anzugeben.
Manche Menschen organisieren ihre Pflege selbst, weil ambulante Pflegedienste nicht immer verfügbar sind oder nicht gut zu ihren Bedürfnissen passen, z.B. Menschen mit Demenz, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder jüngere Menschen die Pflege benötigen.
Ausnahme: Eine Pflegeperson muss benannt werden, wenn Pflegebedürftige Verhinderungspflege in Anspruch nehmen wollen.
Praxistipps
- Pflegebedürftige, die nicht Mitglied der Pflegeversicherung sind, können unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe vom Sozialamt bekommen. Näheres unter Pflegegeld Sozialhilfe.
- Pflegepersonen können unter bestimmten Voraussetzungen ab Pflegegrad 2 bei der Steuererklärung einen Pflege-Pauschbetrag geltend machen. Sie dürfen aber in der Regel kein Geld für die Pflege erhalten. Näheres unter Pflegepauschbetrag.
- Mit Klick auf Tabelle Pflegeleistungen erhalten Sie einen Überblick über die Leistungen der Pflegeversicherung für 2026.
Wer hilft weiter?
Pflegekassen, Pflegestützpunkte sowie das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit mit dem Schwerpunkt Pflegeversicherung, Telefon: 030 3406066-02, Mo–Mi 8–16 Uhr, Do 8–18 Uhr, Fr 8–12 Uhr.
Verwandte Links
Häusliche Pflege Pflegeversicherung
Pflegende Angehörige > Entlastung
Rechtsgrundlagen: § 37 SGB XI