Das Wichtigste in Kürze
In Deutschland gibt es 5 gesetzliche Sozialversicherungen, deren Leistungen aus Beiträgen der Versicherten gezahlt werden. Viele andere Sozialleistungen werden hingegen aus Steuern finanziert, z.B. Leistungen der Jugendämter, das Bürgergeld, die Sozialhilfe und die Eingliederungshilfe. Für Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen gelten besondere Regeln.
Gesetzliche Sozialversicherungen
In Deutschland gibt es folgende 5 Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung:
| Sozialversicherung | Träger | Übersicht der Leistungen unter |
| Krankenversicherung (Gesetz: SGB V) |
Krankenkassen | Leistungen der Krankenkasse |
| Pflegeversicherung (Gesetz: SGB XI) |
Pflegekassen (bei den Krankenkassen angesiedelt) | |
| Rentenversicherung (Gesetz: SGB VI) |
Rentenversicherungsträger | |
| Unfallversicherung (Gesetz: SGB IV) |
Unfallversicherungsträger | Leistungen der Unfallversicherung |
| Arbeitslosenversicherung (Gesetz: SGB III) |
Agentur für Arbeit | Leistungen der Arbeitslosenversicherung |
Die Leistungen dieser Sozialversicherungen werden in der Regel aus eingezahlten Beiträgen der Versicherten finanziert. Sie stehen auch Menschen zu, die finanziell nicht darauf angewiesen sind. Sie leisten immer dann, wenn der Versicherungsfall eintritt.
Beispiele:
- Die Krankenversicherung zahlt auch an Menschen, die ihre Behandlung selbst bezahlen könnten.
- Rente bekommt auch, wer daneben viel verdient oder hohe Ersparnisse hat.
- Arbeitslosengeld bekommen auch Menschen mit hohem Vermögen und Einkommen (außer es ist Arbeitseinkommen über den Freibeträgen für Nebenverdienste)
Steuerfinanzierte Sozialleistungen
Für viele Sozialleistungen ist keine Versicherung zuständig, sondern sie werden direkt aus Steuern finanziert.
Beispiele:
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, z.B. Bürgergeld
- Wohngeld
- BaföG
- Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe vom Jugendamt
- Leistungen der Sozialhilfe
- Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen
Einige dieser Leistungen können nur Bedürftige mit sehr wenig Einkommen und Vermögen bekommen, die durch keine Sozialversicherung ausreichend abgesichert sind, z.B. Bürgergeld, Wohngeld, Bafög und Sozialhilfe. Andere Leistungen sind zwar abhängig vom Einkommen und/oder Vermögen, aber es darf viel mehr behalten werden, wenn die Leistung in Anspruch genommen wird, z.B. bei Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Es gibt aber auch steuerfinanzierte Sozialleistungen, die komplett unabhängig vom Einkommen und Vermögen geleistet werden, z.B. Schulbegleitung für Kinder mit Behinderungen.
Rehabilitationsträger
Alle Träger der gesetzlichen Sozialversicherungen außer der Pflegeversicherung sind auch sog. Rehabilitationsträger (Reha-Träger), d.h.: Sie sind zuständig für Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und mit drohender Behinderung. Zu diesem Personenkreis zählen auch viele Menschen mit chronischen Krankheiten. Reha-Träger sind:
- gesetzliche Krankenkassen
- gesetzliche Rentenversicherungsträger
- gesetzliche Unfallversicherungsträger
- Agentur für Arbeit
Zusätzlich gibt es Reha-Träger, die keine Träger einer Sozialversicherung sind. Deren Leistungen werden aus Steuern statt aus Versicherungsbeiträgen bezahlt:
Menschen mit Behinderungen oder mit einer drohenden Behinderung müssen nicht wissen, welcher Reha-Träger für ihre Leistung zuständig ist, sondern können ihren Antrag auf eine Leistung zur Reha bzw. Teilhabe einfach bei irgendeinem Träger stellen. Die Träger müssen die Zuständigkeit unter sich klären und den Antrag ggf. weiterleiten, sonst müssen sie auch dann leisten, wenn sie eigentlich nicht zuständig sind.
Informationen, für welche Leistungen welcher dieser Träger zuständig ist, und Näheres zur Zuständigkeitsklärung unter Rehabilitation > Zuständigkeit.
Es gibt auch Hilfen und Leistungen für Menschen mit Behinderungen, für die kein Rehabilitationsträger zuständig ist, sondern das Integrationsamt bzw. Inklusionsamt. Diese werden aus der sog. Ausgleichsabgabe gezahlt, die Arbeitgebende leisten müssen, wenn sie keine oder zu wenige Menschen mit Behinderungen einstellen.
Für die Feststellung des Grads der Behinderung (GdB) und für Schwerbehindertenausweise ist kein Reha-Träger zuständig, sondern das Versorgungsamt. In manchen Bundesländern heißt es auch anders, z.B. Amt für Soziales und Versorgung.
Anträge
Die meisten Sozialleistungen müssen beantragt werden, entsprechende Formulare gibt es bei den jeweiligen Sozialversicherungsträgern, Ämtern und Behörden. Die meisten Stellen sind auch beim Ausfüllen der Anträge behilflich. Beigefügt werden müssen den Anträgen oft sehr individuelle Nachweise, z.B. Verdienstbescheinigungen und/oder ärztliche Atteste.
Beispiele für Leistungen, die auch ohne Antrag erbracht werden:
- Die Unfallversicherungsträger werden von Amts wegen tätig, aber nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit sollten sich Versicherte nicht allein darauf verlassen, sondern besser nachfragen und ggf. doch Anträge stellen.
- Hilfe zum Lebensunterhalt muss das Sozialamt auch ohne Antrag zahlen, wenn es auf andere Weise erfährt, dass ein Mensch hilfebedürftig ist. Auch darauf sollte sich aber niemand verlassen, sondern möglichst trotzdem einen Antrag stellen, weil es in der Praxis oft nicht ohne diesen funktioniert.